Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Penzlin

Die Stadt ist Sitz der Verwaltung des Amtes Penzliner Land, dem drei weitere Gemeinden angehören
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
4134 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17217
Vorwahlen
03962, 039928
Adresse der Stadtverwaltung
Warener Chaussee 55a17217 Penzlin
Warener Chaussee 55a17217 Penzlin 17217 Mecklenburg-Vorpommern DE
Website
Adressen:
1. Stadt Penzlin, Am Markt 1, 17217 Penzlin
2. Amtsgericht Penzlin, Am Markt 1, 17217 Penzlin
3. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Am Markt 1, 17217 Penzlin
Gemeinde Penzlin – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Penzlin umfassen die frühzeitige Unterrichtung und den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Wohngebiet Seeweide Werder“, die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „PV-Anlage Penzlin-Mollenstorf“, und die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Kindertagesstätte Simon unterm Regenbogen am Ziegelkamp“. Zudem gibt es Bekanntmachungen über die Ausgrenzung und den Vorentwurf dieser Pläne.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.