Poing (Aussprache [ˈpoːɪŋ]) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
16.042 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85586
Vorwahlen
08121 (Angelbrechting und Poing),089 (Grub)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Angelbrechting, Garkofen, Grub, Ottersberg, Poing, Unterspann, Angelbrechting, Garkofen, Grub, Ottersberg, Unterspann
Adressen:
1. Gemeinde Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
2. Bürgeramt Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
3. Standesamt Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
Gemeinde Poing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Poing plant die Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets südlich der Gruber Straße, das Büroplätze für 515 Beschäftigte, ein Boardinghouse mit 120 Zimmern, sowie Gewerbe und Gastronomie umfasst. Der Bebauungsplanentwurf wurde ohne Gegenstimmen gebilligt, und der Investor versprach, die Gebäude nachhaltig mit grünen Dächern, Photovoltaik und Ladestationen für E-Mobilität zu planen.
Zusätzlich gibt es Pläne für eine neue Wohnsiedlung mit etwa 800 Wohneinheiten für rund 2000 Bewohner, die Reihenhäuser und Geschoßwohnungsbau in 6 Wohninseln umfassen soll.
Weiterhin ist eine erneute öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 geplant.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.