Pulsnitz (obersorbisch Połčnica) ist eine sächsische Kleinstadt im Landkreis Bautzen am westlichen Rand der Oberlausitz, etwa 10 km südlich von Kamenz und rund 25 km nordöstlich der Landeshauptstadt Dresden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01896
Vorwahl
035955
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
2. Ordnungsamt Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
3. Bürgeramt Pulsnitz
Markt 1
01896 Pulsnitz
Gemeinde Pulsnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat den Bebauungsplan „Wohnbebauung Hempelberg“ in der Fassung vom 18. Juni 2021 als Satzung beschlossen. Dieser Plan wurde nach der Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und der Abwägung ihrer Argumente und Bedenken festgelegt. Zudem wurde eine Erschließungsvereinbarung mit den Eigentümern vorbereitet.
Eine weitere Änderung betraf den Bebauungsplan Nr. 7/II „Weststraße“, der in der Fassung vom 19. März 2021 im vereinfachten Verfahren aufgestellt und beschlossen wurde. Diese Änderung umfasst die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen und wurde nach der Abwägung der eingegangenen Hinweise und Bedenken festgelegt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.