Die Kreisstadt Recklinghausen (westfälisch Riäkelhusen) liegt im Ruhrgebiet, im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
110.714 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 45657 45659 45661 45663 45665
Vorwahl
02361
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Recklinghausen, Rathausplatz 1, 45657 Recklinghausen
2. Kreis Recklinghausen, Königstraße 27, 45657 Recklinghausen
3. Agentur für Arbeit Recklinghausen, Kaiserstraße 66, 45657 Recklinghausen
Gemeinde Recklinghausen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Recklinghausen wird derzeit ein neuer Bebauungsplan für den Bereich zwischen der Dorstener Straße (B 225) und dem Westring (B 225) entwickelt. Die Stadt informiert die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend, sowohl durch frühzeitige Bürgerbeteiligung als auch durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs.
Ein aktuelles Verfahren betrifft den Bebauungsplan Nr. 335 für das Polizeipräsidium und ein regionales Trainingszentrum, der vom 7. Februar 2025 bis 10. März 2025 der öffentlichen Beteiligung unterzogen wird.
Zusätzlich gibt es eine interaktive Karte, auf der alle aktuellen und rechtskräftigen Bebauungspläne im Stadtgebiet von Recklinghausen eingesehen und als PDF-Dateien heruntergeladen werden können.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.