Reken ist eine Gemeinde im westlichen Münsterland im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
15.092 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48734
Vorwahl
02864
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
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Gemeinde Reken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Reken hatSeveral Bebauungsplanverfahren im Gange:
- 30. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 für den Bau einer Parkplatzanlage mit ca. 58 Stellplätzen östlich der Coesfelder/Dorstener Straße in Groß Reken, um die Hauptstraße und die Neue Mitte vom Parkdruck zu entlasten.
- 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 für den Bau von ca. 14 öffentlichen Stellplätzen an der Heidener Straße in Groß Reken, ebenfalls zur Entlastung der Hauptstraße.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 320 für die Sanierung der Villa Löchteken und die Errichtung eines Doppelhauses, eines Gebäudes für eine Demenzwohngruppe und weiterer Wohnungen in Bahnhof Reken.
- 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 403 zur Umnutzung einer ehemaligen Pferdeweide in Klein Reken zu Allgemeinem Wohngebiet.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.