Die Stadt Ahaus ( Aussprache?/i) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
39.658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48683
Vorwahlen
02561, 02567
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ammeln, Ammeln-Kapelle, Ammeln, Ammeln-Kapelle
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- In Wessum entsteht mittelfristig ein Neubaugebiet mit ca. 150 Baugrundstücken, der Bebauungsplan befindet sich noch im Verfahren.
- Laufende Baumaßnahmen und Planungen umfassen den Endausbau der Gewerbegebietsstraße Padies und den Ausbau des B-Plangebietes Nr. 37, Wüllen-Nord.
- Die Umgestaltung der Wallstraße ist im Gange, um den Raum in der Innenstadt neu zu gestalten.
- Weitere Projekte wie der Neubau der Kita Wilde Wiese und der Mensa am Josef-Cardijn-Haus sind ebenfalls in Planung oder im Bau.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.