Die Stadt Ahaus ( Aussprache?/i) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
39.658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48683
Vorwahlen
02561, 02567
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ammeln, Ammeln-Kapelle, Ammeln, Ammeln-Kapelle
Gemeinde Ahaus – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Wessum entsteht mittelfristig ein Neubaugebiet mit ca. 150 Baugrundstücken, der Bebauungsplan befindet sich noch im Verfahren.
- Laufende Baumaßnahmen und Planungen umfassen den Endausbau der Gewerbegebietsstraße Padies und den Ausbau des B-Plangebietes Nr. 37, Wüllen-Nord.
- Die Umgestaltung der Wallstraße ist im Gange, um den Raum in der Innenstadt neu zu gestalten.
- Weitere Projekte wie der Neubau der Kita Wilde Wiese und der Mensa am Josef-Cardijn-Haus sind ebenfalls in Planung oder im Bau.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.