Remchingen ist eine Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg an der Grenze zwischen Kraichgau und Nordschwarzwald.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
11.881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75196
Vorwahl
07232
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Remchingen, Hauptstraße 1, 75196 Remchingen
2. Rathaus Remchingen, Hauptstraße 1, 75196 Remchingen
3. Ordnungsamt Remchingen, Hauptstraße 1, 75196 Remchingen
Gemeinde Remchingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Remchingen in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit der Gemeinde Pfinztal und anderen Orten, ohne aktuelle Informationen über Bebauungspläne in Remchingen zu enthalten.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.