Ritterhude (Plattdeutsch Hu’e) ist eine niedersächsische Gemeinde im Landkreis Osterholz
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
14.800 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27721
Vorwahl
04292
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
KleinErve, Ovelgönne, Vierhausen, VorOsterhagen, Werschenrege, Wullbrandt, KleinErve, Ovelgönne, Vierhausen, VorOsterhagen, Werschenrege, Wullbrandt
Adressen:
1. Gemeinde Ritterhude
Rathausstraße 1
27721 Ritterhude
2. Ordnungsamt Ritterhude
Rathausstraße 1
27721 Ritterhude
3. Standesamt Ritterhude
Rathausstraße 1
27721 Ritterhude
Gemeinde Ritterhude – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ritterhuder Stadtrat hat einen neuen Bebauungsplan beschlossen, der es erlaubt, auf dem ehemaligen Gelände der Chemieentsorgungsanlage Organo Fluid Wohnhäuser, Büros und Werkstätten zu bauen. Chemie-Recyclingfirmen wie Organo Fluid sind jedoch von der Ansiedlung ausgeschlossen. Das Areal soll neu entwickelt werden, mit dem Ziel, eine gemischte Nutzung zu ermöglichen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.