Ritterhude (Plattdeutsch Hu’e) ist eine niedersächsische Gemeinde im Landkreis Osterholz
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
14.800 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27721
Vorwahl
04292
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
KleinErve, Ovelgönne, Vierhausen, VorOsterhagen, Werschenrege, Wullbrandt, KleinErve, Ovelgönne, Vierhausen, VorOsterhagen, Werschenrege, Wullbrandt
Adressen:
1. Gemeinde Ritterhude
Rathausstraße 1
27721 Ritterhude
2. Ordnungsamt Ritterhude
Rathausstraße 1
27721 Ritterhude
3. Standesamt Ritterhude
Rathausstraße 1
27721 Ritterhude
Gemeinde Ritterhude – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ritterhuder Stadtrat hat einen neuen Bebauungsplan beschlossen, der es erlaubt, auf dem ehemaligen Gelände der Chemieentsorgungsanlage Organo Fluid Wohnhäuser, Büros und Werkstätten zu bauen. Chemie-Recyclingfirmen wie Organo Fluid sind jedoch von der Ansiedlung ausgeschlossen. Das Areal soll neu entwickelt werden, mit dem Ziel, eine gemischte Nutzung zu ermöglichen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.