Juli 2014 der Verbandsgemeinde Kaisersesch an. Roes ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Cochem-Zell
Einwohner
481 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56754
Vorwahl
02672
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Schwanenkirche, Schwanenkirche
Adressen:
1. Stadtverwaltung Roes
Hauptstraße 1
12345 Roes
2. Bürgeramt Roes
Marktstraße 5
12345 Roes
3. Ordnungsamt Roes
Bahnhofstraße 10
12345 Roes
Gemeinde Roes – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rösrath gibt es several laufende und geplante Bebauungsprojekte:
- Der Bebauungsplan Nr. 129 „Sülzufer West - Hoffnungsthal“ konzentriert sich auf die städtebauliche Nachverdichtung und den Hochwasserschutz entlang der Sülz, mit dem Ziel, durch Neu- und Ersatzbauten eine maßvolle Verdichtung zu erreichen.
- Es gibt kontinuierende Diskussionen und Anpassungen bei verschiedenen Bebauungsplänen, wie z.B. dem BPlan 115 Backeswiesen/Berg. Landstr., der trotz langer Verzögerungen noch nicht rechtskräftig ist, und dem BPlan 76 Am Hammer, 1. Änderung, der trotz Kritik genehmigt wurde.
- Weitere Projekte wie der BPlan Altvolberger Wiese und der BPlan Venauen sind in verschiedenen Stadien der Planung und Genehmigung, mit teils lebhafter Anwohnerkritik.
- Die Stadt Rösrath arbeitet an der frühzeitigen Bürgerbeteiligung für verschiedene Bebauungspläne, um die Bedenken der Bürger zu berücksichtigen und transparente Planungsprozesse zu gewährleisten.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.