Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rosendahl

Die Gemeinde Rosendahl (plattdeutsch Rausendaal) liegt in Nordrhein-Westfalen im Kreis Coesfeld im westlichen Münsterland zwischen Coesfeld und Steinfurt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48720
Vorwahlen
02547, 02545, 02566, 02541
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 30, 48720 Rosendahl
Hauptstraße 30, 48720 Rosendahl 48720 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Rosendahl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rosendahl
Hauptstraße 24
48707 Rosendahl

2. Bauamt Rosendahl
Hauptstraße 24
48707 Rosendahl

3. Ordnungsamt Rosendahl
Hauptstraße 24
48707 Rosendahl
Gemeinde Rosendahl – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
Es gibt keine neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rosendahl in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit Themen in Leipzig und Rosendahl, aber spezifische aktuelle Nachrichten zum Bebauungsplan in Rosendahl sind nicht erwähnt.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.