Billerbeck (plattdeutsch Billerbiek) ist eine Stadt im Kreis Coesfeld in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48727
Vorwahl
02543
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beerlage, Gielau, Gledeberg, Harpe, Klitz, Schäpingen, Schnega,Bahnhof, Thune, Warpke, Beerlage, Gielau, Gledeberg, Harpe, Külitz, Schäpingen, Thune, Warpke
Gemeinde Billerbeck – Öffnungszeiten
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Der Rat der Stadt Billerbeck hat am 17. Dezember 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Schmiedestraße/Rathausstraße/Esch“ mit der Begründung für die erneute Offenlage gebilligt. Der Plan sieht Wohnnutzung im Erdgeschoss entlang der südlichen Schmiedestraße, zusätzlichen Wohnraum an der Holthauser Straße und Nachverdichtung an der nördlichen Rathausstraße vor. Die Offenlage fand vom 2. Januar 2025 bis zum 16. Januar 2025 statt. Stellungnahmen konnten während dieser Zeit bei der Stadt Billerbeck abgegeben werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.