Billerbeck (plattdeutsch Billerbiek) ist eine Stadt im Kreis Coesfeld in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48727
Vorwahl
02543
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beerlage, Gielau, Gledeberg, Harpe, Klitz, Schäpingen, Schnega,Bahnhof, Thune, Warpke, Beerlage, Gielau, Gledeberg, Harpe, Külitz, Schäpingen, Thune, Warpke
Gemeinde Billerbeck – Öffnungszeiten
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Der Rat der Stadt Billerbeck hat am 17. Dezember 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Schmiedestraße/Rathausstraße/Esch“ mit der Begründung für die erneute Offenlage gebilligt. Der Plan sieht Wohnnutzung im Erdgeschoss entlang der südlichen Schmiedestraße, zusätzlichen Wohnraum an der Holthauser Straße und Nachverdichtung an der nördlichen Rathausstraße vor. Die Offenlage fand vom 2. Januar 2025 bis zum 16. Januar 2025 statt. Stellungnahmen konnten während dieser Zeit bei der Stadt Billerbeck abgegeben werden.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.