Selm ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
25.983 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59379
Vorwahlen
02592, 02306
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beifang, Bergmannsiedlung, Buddenberg, GroßeGeist, Hermannsiedlung, Ondrup, Schäpershof, Ternsche, Westerfelde, Beifang, Bergmannsiedlung, Buddenberg, GroßeGeist, Hermannsiedlung, Ondrup, Schäpershof, Ternsche, Westerfelde
Adressen:
1. Stadt Selm, Rathausplatz 1, 59379 Selm
2. Bürgeramt Selm, Rathausplatz 1, 59379 Selm
3. Ordnungsamt Selm, Rathausplatz 1, 59379 Selm
Gemeinde Selm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.