Siegsdorf (im Dialekt: „Siagsdorf“) ist sowohl ein Ort als auch eine Gemeinde im Landkreis Traunstein in Oberbayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83313
Vorwahl
08662
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Abstreit, Adlgastag, Aich, Aicher, Aigen, Alferting, Alzing, Auli, Aumann, BadAdelholzen, Bergwiesen, Bichl, Bucheck, Daxa, Daxbach, Daxlberg, Embach, Feichten, Felln, Frauenstätt, Gastag, Gerhartsreit, Häusern, Haunerting, Hinterwelln, Höll, Höpfling, Holnstein, Hub, Königswiesen, Kohlbrenn, Kronberg, Krutzling, Khleiten, Lettengruben, Linden, Lohhäusl, Mahd, MariaEck, Mauer
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Siegsdorf
Am Gemeindeplatz 1
83313 Siegsdorf
2. Gemeindeverwaltung Siegsdorf
Am Gemeindeplatz 1
83313 Siegsdorf
3. Bauamt Siegsdorf
Am Gemeindeplatz 1
83313 Siegsdorf
Gemeinde Siegsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.