Inzell ist eine Gemeinde und ein anerkannter Luftkurort im südlichen Landkreis Traunstein im Regierungsbezirk Oberbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4848 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83334
Vorwahl
08665
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adlgaß, Bichl, Boden, Breitmoos, Duft, Eben, Eck, Ed, Einsiedl, Endsee, Fantenberg, Froschsee, Gschwall, Gschwendt, Hausmann, Hinterbichl, Holzen, Hutterer, Kapell, Keitl, Kienau, Kienberg, Klaffeln, Kohlgrub, Kranawitt, Kreuzfeld, Maiermhle, Niederachen, Oberhausen, Oed, Oedmhl, Panholz, Paulöd, Point, Pommern, Ramsen, Reiten, Reith, Schmelz, Schneewinkl
Adressen:
1. Gemeinde Inzell, Rathausstraße 1, 83334 Inzell
2. Landratsamt Traunstein, Königstraße 24, 83278 Traunstein
3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Mühlstraße 2, 83278 Traunstein
Gemeinde Inzell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Inzell plant die Umgestaltung des Kurparks, für die eine Änderung des Bebauungsplanes »Außerfeld – im Bereich Kurpark« notwendig ist. Der Gemeinderat hat die notwendigen Voraussetzungen in die Wege geleitet. Geplant sind ein Kiosk oder eine Gaststätte und ein Musikpavillon im Kurpark. Da im derzeit gültigen Bebauungsplan keine Gebäude im Bereich Kurpark vorgesehen sind, muss der Bebauungsplan entsprechend geändert werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.