Inzell ist eine Gemeinde und ein anerkannter Luftkurort im südlichen Landkreis Traunstein im Regierungsbezirk Oberbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4848 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83334
Vorwahl
08665
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adlgaß, Bichl, Boden, Breitmoos, Duft, Eben, Eck, Ed, Einsiedl, Endsee, Fantenberg, Froschsee, Gschwall, Gschwendt, Hausmann, Hinterbichl, Holzen, Hutterer, Kapell, Keitl, Kienau, Kienberg, Klaffeln, Kohlgrub, Kranawitt, Kreuzfeld, Maiermhle, Niederachen, Oberhausen, Oed, Oedmhl, Panholz, Paulöd, Point, Pommern, Ramsen, Reiten, Reith, Schmelz, Schneewinkl
Adressen:
1. Gemeinde Inzell, Rathausstraße 1, 83334 Inzell
2. Landratsamt Traunstein, Königstraße 24, 83278 Traunstein
3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Mühlstraße 2, 83278 Traunstein
Gemeinde Inzell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Inzell plant die Umgestaltung des Kurparks, für die eine Änderung des Bebauungsplanes »Außerfeld – im Bereich Kurpark« notwendig ist. Der Gemeinderat hat die notwendigen Voraussetzungen in die Wege geleitet. Geplant sind ein Kiosk oder eine Gaststätte und ein Musikpavillon im Kurpark. Da im derzeit gültigen Bebauungsplan keine Gebäude im Bereich Kurpark vorgesehen sind, muss der Bebauungsplan entsprechend geändert werden.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.