Stephanskirchen ist eine der größten Gemeinden im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83071
Vorwahlen
08031, 08036
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aign, Dobl, Entfelden, Gmain, Heisting, Hiebl, Höpfing, Kramerding, Manharting, Oberaichet, Oberalmsham, Steng, Aign, Dobl, Entfelden, Gmain, Heisting, Hiebl, Höpfing, Kramerding, Manharting, Oberaichet, Oberalmsham, Steng
Adressen:
1. Gemeinde Stephanskirchen, Hauptstraße 10, 83101 Stephanskirchen
2. Ordnungsamt Stephanskirchen, Hauptstraße 10, 83101 Stephanskirchen
3. Finanzamt Rosenheim, Halleraustraße 3, 83022 Rosenheim
Gemeinde Stephanskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.