Riedering ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und liegt am Simssee.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5541 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83083
Vorwahl
08036
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aign, Brand, Daxlberg, Gögging, Heft, Holzen, Mitterweg, Niedermoosen, Obermoosen, Oberputting, Patting, Ried, Riedering, Schlipfing, Sechtl, Spreng, Tiefenthal, Tinning, Untermoosen, Unterputting, Aign, Brand, Daxlberg, Gögging, Heft, Holzen, Mitterweg, Niedermoosen, Obermoosen, Oberputting, Patting, Ried, Schlipfing, Sechtl, Spreng, Tiefenthal, Tinning, Untermoosen, Unterputting
Adressen:
1. Gemeinde Riedering, Hauptstraße 1, 83083 Riedering
2. Landkreis Rosenheim, Rosenheimer Straße 30, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Brixstraße 10, 83022 Rosenheim
Gemeinde Riedering – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.