Riedering ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und liegt am Simssee.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5541 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83083
Vorwahl
08036
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aign, Brand, Daxlberg, Gögging, Heft, Holzen, Mitterweg, Niedermoosen, Obermoosen, Oberputting, Patting, Ried, Riedering, Schlipfing, Sechtl, Spreng, Tiefenthal, Tinning, Untermoosen, Unterputting, Aign, Brand, Daxlberg, Gögging, Heft, Holzen, Mitterweg, Niedermoosen, Obermoosen, Oberputting, Patting, Ried, Schlipfing, Sechtl, Spreng, Tiefenthal, Tinning, Untermoosen, Unterputting
Adressen:
1. Gemeinde Riedering, Hauptstraße 1, 83083 Riedering
2. Landkreis Rosenheim, Rosenheimer Straße 30, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Brixstraße 10, 83022 Rosenheim
Gemeinde Riedering – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.