Sörup (dänisch: Sørup) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
4317 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24966
Vorwahl
04635
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Barg, Bargfeld, Buschholm, Buschkoppel, Eslingwatt, Flatzby, Flatzbyholz, Friedrichshof, Gammelby, Gammelbygaard, Gammelbyholz, Gammelbymoor, Hardesby, Hardesbyfeld, Hardesbyhof, Hoffnungstal, Hoheluft, Hollehitt, Iverslund, Jürgenshagen, Löstrup, Löstrupstamm, Ludwigsburg, Möllmark, Möllmarkheck, Möllmarkstamm, Mohrkirchteich, Mooswatt, Mühlenholz, Neumühlen, Neuschwensbyhof, Petersburg, Petershof, Schauby, Schwensby, Schwensbyfeld, Schwensbyhof, SeeEnde, Silkmoos, Sörup-Dingholz
Adressen:
1. Gemeindebüro Sörup
Schönhauser Straße 2
24966 Sörup
2. Bürgeramt Sörup
Am Markt 1
24966 Sörup
3. Ordnungsamt Sörup
Hauptstraße 10
24966 Sörup
Gemeinde Sörup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.