Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Troisdorf

Troisdorf ( [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈtroːsdɔrf] mit Dehnungs-i) ist die bevölkerungsreichste Stadt im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen und liegt rechtsrheinisch zwischen Köln und der Bundesstadt Bonn
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
75.222 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
53840, 53842, 53844
Vorwahlen
02241, 02246 (Altenrath), 0228 (Bergheim, Müllekoven)
Adresse der Stadtverwaltung
Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf
Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf 53840 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Aggerdeich, Aggerdeich
Adressen:
Stadt Troisdorf
Kaiserstraße 1
53840 Troisdorf

Bürgeramt Troisdorf
Kaiserstraße 1
53840 Troisdorf

Ordnungsamt Troisdorf
Kaiserstraße 1
53840 Troisdorf
Gemeinde Troisdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.