Vestenbergsgreuth ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt an der Aisch.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
1555 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91487
Vorwahl
09163
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Burgweisach, Dietersdorf, Dutendorf, Frickenhöchstadt, Hermersdorf, Kienfeld, Oberwinterbach, Ochsenschenkel, Weickersdorf, Burgweisach, Dietersdorf, Dutendorf, Frickenhöchstadt, Hermersdorf, Kienfeld, Oberwinterbach, Ochsenschenkel, Weickersdorf
Adressen:
1. Gemeinde Vestenbergsgreuth, Hauptstraße 15, 96194 Vestenbergsgreuth
2. Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
3. Finanzamt Bamberg, Schützenstraße 9, 96049 Bamberg
Gemeinde Vestenbergsgreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.