Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Völklingen

Völklingen ist eine an der Saar gelegene Mittelstadt und mit ca
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
39.428 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66333
Vorwahlen
06898, 06802
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausplatz66333 Völklingen
Rathausplatz66333 Völklingen 66333 Saarland DE
Website
Ortsteile
Hermann-Röchling-Höhe, Velsen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Völklingen
Rathausplatz 1
66333 Völklingen

2. Bundesagentur für Arbeit Völklingen
Kaiserstraße 34
66333 Völklingen

3. Ordnungsamt Völklingen
Rathausplatz 1
66333 Völklingen
Gemeinde Völklingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 10:00 - 12:00
  • Dienstag: 10:00 - 12:00
  • Mittwoch: 10:00 - 12:00
  • Donnerstag: 10:00 - 12:00
  • Freitag: 10:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.