Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Waldbröl

Waldbröl ist eine Stadt im Süden des Oberbergischen Kreises in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
19.618 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51545
Vorwahlen
02291, 02292 (Helzen), 02295 (Geilenkausen, Neuenhähnen, Propach, Pulvermühle, Wippenkausen), 02296 (Dickhausen, Grünenbach, Rölefeld)
Adresse der Stadtverwaltung
Nümbrechter Str. 18–21, 51545 Waldbröl
Nümbrechter Str. 18–21, 51545 Waldbröl 51545 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Alfenzingen, Baumen, Bech, Berkenroth, Beuinghausen, Biebelshof, Bladersbach, Bohlenhagen, Brenzingen, Bruch, Bruchhausen, Diezenkausen, Gaderoth, Grötzenberg, Hahn, Happach, Heide, Helten, Herfen, Hochwald, Hoff, Hufen, Krahwinkel, Loch, Lützingen, Neuenhähnen, Niederbröl, Niedergeilenkausen, Niederhausen, Obergeilenkausen, Oberzielenbach, Prombach, Propach, Puhl, Pulvermühle, Romberg, Rottland, Ruh, Schnörringen, Schönenbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldbröl
Markt 1
51545 Waldbröl

2. Bürgerhaus Waldbröl
Lindenstraße 15
51545 Waldbröl

3. Ordnungsamt Waldbröl
Rathausplatz 1
51545 Waldbröl
Gemeinde Waldbröl – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.