Waldsassen ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und das kulturelle Zentrum des Oberpfälzer Stiftlands
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95652
Vorwahl
09632
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Egglasgrn, Glasmhle, Glaswies, Kappel, Kondrau, Kornmhle, Mitterhof, Motzersreuth, Mnchenreuth, Naßgtl, Netzstahl, Neusorg, Panzen, Pechtnersreuth, Pfaffenreuth, Poxdorf, Sauerbrunn, Schottenhof, Wernersreuth, Egglasgrün, Glasmühle, Glaswies, Kappel, Kondrau, Kornmühle, Mitterhof, Motzersreuth, Münchenreuth, Naßgütl, Netzstahl, Neusorg, Panzen, Pechtnersreuth, Pfaffenreuth, Poxdorf, Sauerbrunn, Schottenhof, Wernersreuth
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldsassen
Marktplatz 1
95697 Waldsassen
2. Finanzamt Tirschenreuth
Christian-Schmidt-Straße 8
95643 Tirschenreuth
3. Landratsamt Tirschenreuth
Rähnstraße 11
95643 Tirschenreuth
Gemeinde Waldsassen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.