Wiesau (bairisch: Wiesa) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wiesau, der auch der Markt Falkenberg angehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3977 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95676, 95689
Vorwahl
09634
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Elsenmhle, Gttern, Hechtmhle, Kornthan, Leugas, Muckenthal, Mhlhof, Ottobad, Schönfeld, Schönhaid, Tirschnitz, Triebendorf, Veitmhle, Elsenmühle, Güttern, Hechtmühle, Kornthan, Leugas, Muckenthal, Mühlhof, Ottobad, Schönfeld, Schönhaid, Tirschnitz, Triebendorf, Veitmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wiesau
Hauptstraße 18
95676 Wiesau
2. Finanzamt Weiden
Regensburger Str. 23
92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Tirschenreuth
Schillerstraße 6
95643 Tirschenreuth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.