Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wiesau

Wiesau (bairisch: Wiesa) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wiesau, der auch der Markt Falkenberg angehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3977 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95676, 95689
Vorwahl
09634
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Elsenmhle, Gttern, Hechtmhle, Kornthan, Leugas, Muckenthal, Mhlhof, Ottobad, Schönfeld, Schönhaid, Tirschnitz, Triebendorf, Veitmhle, Elsenmühle, Güttern, Hechtmühle, Kornthan, Leugas, Muckenthal, Mühlhof, Ottobad, Schönfeld, Schönhaid, Tirschnitz, Triebendorf, Veitmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wiesau
Hauptstraße 18
95676 Wiesau

2. Finanzamt Weiden
Regensburger Str. 23
92637 Weiden in der Oberpfalz

3. Landratsamt Tirschenreuth
Schillerstraße 6
95643 Tirschenreuth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.