Weidenberg ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Bayreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, zu der außerdem die Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten und Seybothenreuth gehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
5786 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95466
Vorwahlen
09278, 09209, 0921
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Au, Böritzen, Eckartsreuth, Eichenhof, Eichleithen, Fischbach, Görschnitz, Gossenreuth, Grund, Hahnengrn, Hammer, Heßlach, Kattersreuth, Keilstein, Kirmsees, Kolmreuth, Langengefäll, Lochmhle, Mengersreuth, Mittlernhammer, Muckenreuth, Reislas, Saas, Sophienthal, Untersteinach, Weidenberg, Wildenreuth, Wölgada, Ziegelhtte, Au, Böritzen, Eckartsreuth, Eichenhof, Eichleithen, Fischbach, Görschnitz, Gossenreuth, Grund, Hahnengrün, Hammer
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weidenberg
Hauptstraße 18
95478 Weidenberg
2. Ordnungsamt Weidenberg
Hauptstraße 18
95478 Weidenberg
3. Finanzamt Bayreuth
Dr.-Ludwig-Ronig-Straße 3
95445 Bayreuth
Gemeinde Weidenberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.