Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Weidenberg

Weidenberg ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Bayreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, zu der außerdem die Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten und Seybothenreuth gehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
5786 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95466
Vorwahlen
09278, 09209, 0921
Adresse derMarktverwaltung
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg 95466 Bayern DE
Website
Ortsteile
Au, Böritzen, Eckartsreuth, Eichenhof, Eichleithen, Fischbach, Görschnitz, Gossenreuth, Grund, Hahnengrn, Hammer, Heßlach, Kattersreuth, Keilstein, Kirmsees, Kolmreuth, Langengefäll, Lochmhle, Mengersreuth, Mittlernhammer, Muckenreuth, Reislas, Saas, Sophienthal, Untersteinach, Weidenberg, Wildenreuth, Wölgada, Ziegelhtte, Au, Böritzen, Eckartsreuth, Eichenhof, Eichleithen, Fischbach, Görschnitz, Gossenreuth, Grund, Hahnengrün, Hammer
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weidenberg
Hauptstraße 18
95478 Weidenberg

2. Ordnungsamt Weidenberg
Hauptstraße 18
95478 Weidenberg

3. Finanzamt Bayreuth
Dr.-Ludwig-Ronig-Straße 3
95445 Bayreuth
Gemeinde Weidenberg – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.