Marktleugast ist ein Markt im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3135 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95352
Vorwahl
09255
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Achatzmhle, Eeg, Filshof, Hermes, Hinterrehberg, Hohenberg, Marienweiher, Mittelrehberg, Neuensorg, Steinbach, Vorderrehberg, Weihermhle, Achatzmühle, Eeg, Filshof, Hermes, Hinterrehberg, Hohenberg, Marienweiher, Mittelrehberg, Neuensorg, Steinbach, Vorderrehberg, Weihermühle
Adressen:
1. Marktleugast Gemeindeamt
Hauptstraße 1
95352 Marktleugast
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 16
95326 Kulmbach
3. Finanzamt Kulmbach
Schützenstraße 10
95326 Kulmbach
Gemeinde Marktleugast – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.