Marktleugast ist ein Markt im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3135 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95352
Vorwahl
09255
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Achatzmhle, Eeg, Filshof, Hermes, Hinterrehberg, Hohenberg, Marienweiher, Mittelrehberg, Neuensorg, Steinbach, Vorderrehberg, Weihermhle, Achatzmühle, Eeg, Filshof, Hermes, Hinterrehberg, Hohenberg, Marienweiher, Mittelrehberg, Neuensorg, Steinbach, Vorderrehberg, Weihermühle
Adressen:
1. Marktleugast Gemeindeamt
Hauptstraße 1
95352 Marktleugast
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 16
95326 Kulmbach
3. Finanzamt Kulmbach
Schützenstraße 10
95326 Kulmbach
Gemeinde Marktleugast – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.