Wenzenbach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8900 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93173
Vorwahlen
09407, 0941
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkenhof, Birkmhle, Brunnhöfl, Ehrenberg, Forstacker, Grabenbach, Hopfengarten, Kufberg, Lehen, Probstberg, Roith, Steinbgl, Strohberg, Zeitlhof, Ziegenhof, Birkenhof, Birkmühle, Brunnhöfl, Ehrenberg, Forstacker, Grabenbach, Hopfengarten, Kufberg, Lehen, Probstberg, Roith, Steinbügl, Strohberg, Zeitlhof, Ziegenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wenzenbach
Am Gries 4
93189 Wenzenbach
2. Standesamt Wenzenbach
Am Gries 4
93189 Wenzenbach
3. Finanzamt Regensburg
Landstraße 2
93055 Regensburg
Gemeinde Wenzenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.