Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Werne

Werne (bis 1976 offiziell: Werne an der Lippe) ist eine Stadt im Kreis Unna in Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
29.355 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59368
Vorwahlen
02389, 02599
Adresse der Stadtverwaltung
Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne 59368 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Ehringhausen, Evenkamp, Holthausen, Horst, Langern, Lenklar, Schmintrup, Varnhövel, Werne, Ehringhausen, Evenkamp, Holthausen, Horst, Langern, Lenklar, Schmintrup, Varnhövel
Adressen:
Stadtverwaltung Werne
Kaiserstraße 6
59368 Werne

Bauamt Werne
Kaiserstraße 6
59368 Werne

Einwohnermeldeamt Werne
Kaiserstraße 6
59368 Werne
Gemeinde Werne – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30
  • Dienstag: 08:30 - 12:30
  • Mittwoch: 10:00 - 12:00 13:00 - 16:00
  • Donnerstag: 08:30 - 12:30
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.