Mit 76.316 Einwohnern ist sie die zweitgrößte Mittelstadt Niedersachsens und eines der Oberzentren im Land Niedersachsen. Wilhelmshaven [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}…ˈhaːfən] (niederdeutsch Willemshaven) ist eine kreisfreie Stadt im Nordwesten Deutschlands
Bundesland
Einwohner
75.027 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26382–26389
Vorwahlen
04421, 04423, 04425
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Wilhelmshaven
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
2. Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven
Am Knoten 1
26384 Wilhelmshaven
3. Bundespolizeiinspektion Wilhelmshaven
Neuer Weg 23
26386 Wilhelmshaven
Gemeinde Wilhelmshaven – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.