Woringen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
2213 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87789
Vorwahl
08331
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Darast, Eglofs, Enzers, Frohnhart, Molzen, Obersteinbhl, Oelmhle, Rappenloh, Rohr, Untersteinbhl, Weidenbhl, Zellereinöde, Darast, Eglofs, Enzers, Frohnhart, Molzen, Obersteinbühl, Oelmühle, Rappenloh, Rohr, Untersteinbühl, Weidenbühl, Zellereinöde
Adressen:
1. Gemeinde Woringen
Hauptstraße 1
87787 Woringen
2. Ordnungsamt Landkreis Unterallgäu
Bgm.-Einsele-Straße 2
87719 Mindelheim
3. Kreisverwaltung Unterallgäu
Bgm.-Einsele-Straße 2
87719 Mindelheim
Gemeinde Woringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.