Mit knapp über 100.000 Einwohnern ist Siegen eine Großstadt
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
101.516 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
57072–57080
Vorwahlen
0271, 02732, 02737
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Feuersbach, Feuersbach, Niederschelderhütte
Adressen:
1. Stadt Siegen, Rathausplatz 1, 57072 Siegen
2. Agentur für Arbeit Siegen, Königstraße 20, 57072 Siegen
3. Kreis Siegen-Wittgenstein, Wilhelmstraße 24, 57076 Siegen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.