Aßling ist eine etwa 4500 Einwohner zählende Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg und gehört zur Region München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4583 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85617
Vorwahlen
08092, 08065
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adelpolt, Bichl, Dorfen, Haar, Hainza, Hochreit, Holzen, Längholz, Langkofen, Loitersdorf, Lorenzenberg, Martermühle, Niclasreuth, Niederreit, Obereichhofen, Obstädt, Osterwald, Pausmühle, Pfadendorf, Pörsdorf, Pürzelberg, Rammel, Setzermühle, Siegelmühle, Sixtenreit, Sonnenreit, Steinkirchen, Stelzenreit, Tegernau, Thaldorf, Untereichhofen, Wollwies, Zimmerrain
Gemeinde Aßling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.