Adelheidsdorf ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Wathlingen im Landkreis Celle in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2810 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29352
Vorwahlen
05085, 05141
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Adelheidsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Adelheidsdorf:
Ahornstr.,
Akazienweg,
Am Sportplatz,
Amselweg,
An der Hengstprüfungsanstalt,
An der Kapelle,
Auestr.,
Bahnhofsweg,
Behreberg,
Dasselsbrucher Str.,
Dorfstr.,
Ehlershausener Weg,
Engelkenkamp,
Finkenweg,
Gartenstr.,
Gewerbering,
Grüner Weg,
Hannoversche Str.,
Hauptstr.,
Holzweg,
Im Winkel,
In den Birken,
Jägerheide,
Kiebitzkamp,
Kiefernweg,
Kirschenallee,
Konitzer Str.,
Kückenkamp,
Kükenkamp,
Kurfürstendamm,
Lindenring,
Nordweg,
Rampenweg,
Rotdornweg,
Sandbirkenstr.,
Schulstr.,
Schwarzer Weg,
Schwedensiedlung,
Sieversdorfer Str.,
Theaterstr.,
Trift,
Vogelbeerweg,
Waldstr.,
Zwillingstr.,
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FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.