Adelheidsdorf ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Wathlingen im Landkreis Celle in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2810 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29352
Vorwahlen
05085, 05141
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Adelheidsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Adelheidsdorf:
Ahornstr.,
Akazienweg,
Am Sportplatz,
Amselweg,
An der Hengstprüfungsanstalt,
An der Kapelle,
Auestr.,
Bahnhofsweg,
Behreberg,
Dasselsbrucher Str.,
Dorfstr.,
Ehlershausener Weg,
Engelkenkamp,
Finkenweg,
Gartenstr.,
Gewerbering,
Grüner Weg,
Hannoversche Str.,
Hauptstr.,
Holzweg,
Im Winkel,
In den Birken,
Jägerheide,
Kiebitzkamp,
Kiefernweg,
Kirschenallee,
Konitzer Str.,
Kückenkamp,
Kükenkamp,
Kurfürstendamm,
Lindenring,
Nordweg,
Rampenweg,
Rotdornweg,
Sandbirkenstr.,
Schulstr.,
Schwarzer Weg,
Schwedensiedlung,
Sieversdorfer Str.,
Theaterstr.,
Trift,
Vogelbeerweg,
Waldstr.,
Zwillingstr.,
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FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.