Adelheidsdorf ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Wathlingen im Landkreis Celle in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2810 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29352
Vorwahlen
05085, 05141
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Adelheidsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Adelheidsdorf:
Ahornstr.,
Akazienweg,
Am Sportplatz,
Amselweg,
An der Hengstprüfungsanstalt,
An der Kapelle,
Auestr.,
Bahnhofsweg,
Behreberg,
Dasselsbrucher Str.,
Dorfstr.,
Ehlershausener Weg,
Engelkenkamp,
Finkenweg,
Gartenstr.,
Gewerbering,
Grüner Weg,
Hannoversche Str.,
Hauptstr.,
Holzweg,
Im Winkel,
In den Birken,
Jägerheide,
Kiebitzkamp,
Kiefernweg,
Kirschenallee,
Konitzer Str.,
Kückenkamp,
Kükenkamp,
Kurfürstendamm,
Lindenring,
Nordweg,
Rampenweg,
Rotdornweg,
Sandbirkenstr.,
Schulstr.,
Schwarzer Weg,
Schwedensiedlung,
Sieversdorfer Str.,
Theaterstr.,
Trift,
Vogelbeerweg,
Waldstr.,
Zwillingstr.,
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FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.