Adelheidsdorf ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Wathlingen im Landkreis Celle in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2810 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29352
Vorwahlen
05085, 05141
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Adelheidsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Adelheidsdorf:
Ahornstr.,
Akazienweg,
Am Sportplatz,
Amselweg,
An der Hengstprüfungsanstalt,
An der Kapelle,
Auestr.,
Bahnhofsweg,
Behreberg,
Dasselsbrucher Str.,
Dorfstr.,
Ehlershausener Weg,
Engelkenkamp,
Finkenweg,
Gartenstr.,
Gewerbering,
Grüner Weg,
Hannoversche Str.,
Hauptstr.,
Holzweg,
Im Winkel,
In den Birken,
Jägerheide,
Kiebitzkamp,
Kiefernweg,
Kirschenallee,
Konitzer Str.,
Kückenkamp,
Kükenkamp,
Kurfürstendamm,
Lindenring,
Nordweg,
Rampenweg,
Rotdornweg,
Sandbirkenstr.,
Schulstr.,
Schwarzer Weg,
Schwedensiedlung,
Sieversdorfer Str.,
Theaterstr.,
Trift,
Vogelbeerweg,
Waldstr.,
Zwillingstr.,
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FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.