Ahrensfelde ist eine amtsfreie Gemeinde im äußersten Süden des Landkreises Barnim in Brandenburg, die vom Berliner Ring durchquert wird
Bundesland
Landkreis
Barnim
Einwohner
14.011 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16356
Vorwahlen
030, 03338, 033394
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahrensburgerredder, BraunerHirsch, Dänenteich, Ahrensburgerredder, BraunerHirsch, Dänenteich
Gemeinde Ahrensfelde – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Ortsteil Eiche in Ahrensfelde wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen am Mühlenberg“ von der Gemeindevertretung beschlossen, um neue Häuser und die langfristige Erhaltung des dortigen Gewerbes zu ermöglichen.
- An der Ahrensfelder Chaussee in Berlin-Lichtenberg wird ein neues Wohngebiet mit etwa 130 Wohneinheiten und ergänzenden Nutzungen in den Erdgeschosszonen entwickelt, einschließlich eines Nahversorgers und gewerblich nutzbarer Flächen.
- An der Lindenberger Straße in Ahrensfelde soll ein neues Wohngebiet entstehen, trotz Bedenken der Bevölkerung; ein Stadtplaner hat Vorschläge erarbeitet, um den dörflichen Charakter zu bewahren.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.