Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Renningen

Renningen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, die zum Landkreis Böblingen gehört.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
18.435 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71272
Vorwahl
07159
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ihingerhof, Kindelberg, Lutzenburg, Weinberg, Ihingerhof, Kindelberg, Lutzenburg, Weinberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Renningen
Hauptstraße 1
71272 Renningen

2. Ordnungsamt Renningen
Hauptstraße 1
71272 Renningen

3. Bürgerbüro Renningen
Hauptstraße 1
71272 Renningen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der neue Stadtentwicklungsplan von Renningen, bekannt als Step 2040, wurde nach einer umfassenden Bürgerbeteiligung und mehreren Gemeinderatssitzungen beschlossen. Dieser Plan umfasst allgemeine Leitlinien für die Entwicklung in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Umwelt und Kultur.

Im Wohnbauschwerpunkt Schnallenäcker wurde das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet Schnallenäcker III Ende 2020 abgeschlossen, und der Bebauungsplan ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. Vorbereitungen für einen weiteren Bauabschnitt im Wohnbauschwerpunkt Schnallenäcker sind im Gange, mit geplanten Baubeginnen frühestens Ende 2022 oder Frühjahr 2023.

Der Flächennutzungsplan 2030, der den Rahmen für die bauliche Entwicklung der nächsten 15 Jahre vorgibt, wurde bereits 2016 genehmigt und umfasst die Darstellung der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.