Magstadt ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen, die zwischen Sindelfingen und Renningen liegt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9763 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71106
Vorwahl
07159
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Talmhle, Talziegelei, Talmühle, Talziegelei
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Magstadt
Hauptstraße 1
71106 Magstadt
2. Ordnungsamt Magstadt
Hauptstraße 1
71106 Magstadt
3. Bürgeramt Magstadt
Hauptstraße 1
71106 Magstadt
Gemeinde Magstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Magstadter Gemeinderat hat beschlossen, das Gewerbegebiet Ost zwischen Steinbrechstraße und Neuer Stuttgarter Straße als Mischgebiet auszuweisen, um einen Discounter und einen Drogeriemarkt zu ermöglichen, bevor Wohnungen gebaut werden.
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Nelkenquartier ist in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20.11.2023 bis 22.12.2023 durchgeführt worden.
Das Bebauungsplanverfahren "Gewerbegebiet Ost, Teil 4" läuft derzeit.
Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans "Westlich der Bahnhofstraße" ist bekanntgemacht worden.
Ein Bebauungsplanverfahren für die Umgestaltung der Ortsmitte in Planbach ist im Gange.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.