Magstadt ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen, die zwischen Sindelfingen und Renningen liegt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9763 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71106
Vorwahl
07159
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Talmhle, Talziegelei, Talmühle, Talziegelei
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Magstadt
Hauptstraße 1
71106 Magstadt
2. Ordnungsamt Magstadt
Hauptstraße 1
71106 Magstadt
3. Bürgeramt Magstadt
Hauptstraße 1
71106 Magstadt
Gemeinde Magstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Magstadter Gemeinderat hat beschlossen, das Gewerbegebiet Ost zwischen Steinbrechstraße und Neuer Stuttgarter Straße als Mischgebiet auszuweisen, um einen Discounter und einen Drogeriemarkt zu ermöglichen, bevor Wohnungen gebaut werden.
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Nelkenquartier ist in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20.11.2023 bis 22.12.2023 durchgeführt worden.
Das Bebauungsplanverfahren "Gewerbegebiet Ost, Teil 4" läuft derzeit.
Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans "Westlich der Bahnhofstraße" ist bekanntgemacht worden.
Ein Bebauungsplanverfahren für die Umgestaltung der Ortsmitte in Planbach ist im Gange.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.