Vor dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52457
Vorwahl
02464
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Damm, Dyck, Frauenrath, Schlich, Wallrath, Damm, Dyck, Frauenrath, Schlich, Wallrath
Gemeinde Aldenhoven – Öffnungszeiten
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Aldenhoven befindet sich currently in the process of revising the regional plan for the Cologne region, which influences local planning including Bebauungspläne. The new regional plan is necessary due to various space demands, different user groups, challenges like climate change, structural change, and changes in legal requirements. The communities are asked to provide feedback on the first draft of the regional plan by the end of August and to position their concerns and suggestions. This process involves close collaboration with the building planning department and will be politically approved by the municipal council.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.