Aldenhoven ist eine Gemeinde im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52457
Vorwahl
02464
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Damm, Dyck, Frauenrath, Schlich, Wallrath, Damm, Dyck, Frauenrath, Schlich, Wallrath
Gemeinde Aldenhoven – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Aldenhoven befindet sich currently in the process of revising the regional plan for the Cologne region, which influences local planning including Bebauungspläne. The new regional plan is necessary due to various space demands, different user groups, challenges like climate change, structural change, and changes in legal requirements. The communities are asked to provide feedback on the first draft of the regional plan by the end of August and to position their concerns and suggestions. This process involves close collaboration with the building planning department and will be politically approved by the municipal council.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.