Aldenhoven ist eine Gemeinde im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52457
Vorwahl
02464
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Damm, Dyck, Frauenrath, Schlich, Wallrath, Damm, Dyck, Frauenrath, Schlich, Wallrath
Gemeinde Aldenhoven – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Aldenhoven befindet sich currently in the process of revising the regional plan for the Cologne region, which influences local planning including Bebauungspläne. The new regional plan is necessary due to various space demands, different user groups, challenges like climate change, structural change, and changes in legal requirements. The communities are asked to provide feedback on the first draft of the regional plan by the end of August and to position their concerns and suggestions. This process involves close collaboration with the building planning department and will be politically approved by the municipal council.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.