Althengstett (regional kurz "Hengstett" genannt) ist eine Gemeinde im Landkreis Calw in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7876 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75382
Vorwahl
07051
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Althengstett – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Althengstett betreffen die Erweiterung der Graf-Zeppelin-Kaserne. Hierfür wurde eine Grundstücksfläche von rund 23 Hektar festgelegt und ministeriell anerkannt. Der Neubau von Unterkünften, Abstellflächen, Lagerhallen und Ausbildungseinrichtungen ist zwingend erforderlich, um die Einsatzbereitschaft des Kommando Spezialkräfte (KSK) zu gewährleisten.
Zusätzlich laufen in Althengstett und der umliegenden Region Bauleitplanverfahren, die die Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens regeln. Diese Verfahren umfassen den Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, die in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden müssen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.