Althengstett (regional kurz "Hengstett" genannt) ist eine Gemeinde im Landkreis Calw in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7876 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75382
Vorwahl
07051
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Althengstett – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Althengstett betreffen die Erweiterung der Graf-Zeppelin-Kaserne. Hierfür wurde eine Grundstücksfläche von rund 23 Hektar festgelegt und ministeriell anerkannt. Der Neubau von Unterkünften, Abstellflächen, Lagerhallen und Ausbildungseinrichtungen ist zwingend erforderlich, um die Einsatzbereitschaft des Kommando Spezialkräfte (KSK) zu gewährleisten.
Zusätzlich laufen in Althengstett und der umliegenden Region Bauleitplanverfahren, die die Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens regeln. Diese Verfahren umfassen den Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, die in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden müssen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.