Bad Abbach (bis 1934 Abbach, wird im Volksmund noch heute so bezeichnet) ist ein Markt und Kurort im niederbayerischen Landkreis Kelheim und liegt im Donautal zwischen Kelheim und Regensburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
12.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93077
Vorwahl
09405
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Alkofen, Au, Dantschermhle, Deutenhof, Eiermhle, Eiglstetten, Frauenbrndl, Gemling, Hochstetten, Kalkofen, Lengfeld, Oberndorf, Peisenhofen, Peising, Streicherhöhe, Weichs, Alkofen, Au, Dantschermühle, Deutenhof, Eiermühle, Eiglstetten, Frauenbründl, Gemling, Hochstetten, Kalkofen, Lengfeld, Oberndorf, Peisenhofen, Peising, Streicherhöhe, Weichs
Gemeinde Bad Abbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Abbach wird ein neues Wohnbaugebiet namens „Ab in den Süden“ nahe der Kaisertherme und südlich der Kurallee geplant. Dieses Gebiet soll etwa 45 neue Bauparzellen umfassen. Die Planung includes eine 6,20 Meter breite Erschließungsstraße mit Parkplätzen und Bäumen, einen 1,80 Meter breiten Gehweg und Schutzstreifen. Es ist geplant, ein Trennsystem für Regen- und Schmutzwasser sowie Retentions-Zisternen und ein Regenrückhaltebecken zu installieren. Die Gemeinderatsmitglieder stimmten der Planung mit je einer Gegenstimme zu, und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll in der nächsten Ratssitzung vorgesehen werden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.