Bad Abbach (bis 1934 Abbach, wird im Volksmund noch heute so bezeichnet) ist ein Markt und Kurort im niederbayerischen Landkreis Kelheim und liegt im Donautal zwischen Kelheim und Regensburg.
                    
                        
                                
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Niederbayern                                
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
12.515 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
93077                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09405                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Alkofen, Au, Dantschermhle, Deutenhof, Eiermhle, Eiglstetten, Frauenbrndl, Gemling, Hochstetten, Kalkofen, Lengfeld, Oberndorf, Peisenhofen, Peising, Streicherhöhe, Weichs, Alkofen, Au, Dantschermühle, Deutenhof, Eiermühle, Eiglstetten, Frauenbründl, Gemling, Hochstetten, Kalkofen, Lengfeld, Oberndorf, Peisenhofen, Peising, Streicherhöhe, Weichs                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Bad Abbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In Bad Abbach wird ein neues Wohnbaugebiet namens „Ab in den Süden“ nahe der Kaisertherme und südlich der Kurallee geplant. Dieses Gebiet soll etwa 45 neue Bauparzellen umfassen. Die Planung includes eine 6,20 Meter breite Erschließungsstraße mit Parkplätzen und Bäumen, einen 1,80 Meter breiten Gehweg und Schutzstreifen. Es ist geplant, ein Trennsystem für Regen- und Schmutzwasser sowie Retentions-Zisternen und ein Regenrückhaltebecken zu installieren. Die Gemeinderatsmitglieder stimmten der Planung mit je einer Gegenstimme zu, und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll in der nächsten Ratssitzung vorgesehen werden.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
 
                         
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