Bad Münder am Deister ist eine Stadt im Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
17.447 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31848
Vorwahl
05042
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Münder am Deister – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des „Altes ELWE-Gelände“ wurde im April 2024 getroffen, nachdem eine Änderung der Straßenführung von einer Sackgasse mit Wendeplatz zu einer Ringstraße notwendig wurde. Das Verfahren muss daher neu gestartet werden und includes die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
- In Bad Münder gibt es Pläne für die Errichtung eines Neubaus als Verwaltungssitz am Standort der ehemaligen Grundschule, was Teil der städtischen Entwicklung und Bauleitplanung ist. Dabei soll auch die Nachnutzung der aktuellen Verwaltungsgebäude berücksichtigt werden.
- Es gibt Diskussionen über die Schaffung neuer Wohnbauflächen, insbesondere im Kernstadtbereich, wo städtische Flächenreserven knapp sind. Ein betroffener Kleingartenabschnitt ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.