Bad Münder am Deister ist eine Stadt im Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
17.447 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31848
Vorwahl
05042
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Münder am Deister – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des „Altes ELWE-Gelände“ wurde im April 2024 getroffen, nachdem eine Änderung der Straßenführung von einer Sackgasse mit Wendeplatz zu einer Ringstraße notwendig wurde. Das Verfahren muss daher neu gestartet werden und includes die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
- In Bad Münder gibt es Pläne für die Errichtung eines Neubaus als Verwaltungssitz am Standort der ehemaligen Grundschule, was Teil der städtischen Entwicklung und Bauleitplanung ist. Dabei soll auch die Nachnutzung der aktuellen Verwaltungsgebäude berücksichtigt werden.
- Es gibt Diskussionen über die Schaffung neuer Wohnbauflächen, insbesondere im Kernstadtbereich, wo städtische Flächenreserven knapp sind. Ein betroffener Kleingartenabschnitt ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.