Bad Tölz (bis 1899 Tölz) ist die Kreisstadt des oberbayerischen Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
19.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83646
Vorwahl
08041
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abberg, Abrain, All, Allhofen, Au, AufderHöh, Aug, Buchberg, Bürg, Eichmühle, Einbach, Ellbach, Feichten, Fiecht, Fischbach, Fischbachmühl, Fürholzen, Glaswinkl, Habichau, Hahnbauer, Haunleiten, Hechenberg, Heimkreit, Helfertsried, Hintersberg, Hoheneck, Huppenberg, Kellershof, Kiefersau, Kirchbichl, Kloiber, Kogl, Leitzing, Leitzingerau, Lochen, Mühlberg, Nodern, Oberfischbach, Oberhof, Ochsenwöhr
Gemeinde Bad Tölz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bad Tölz hat ein Konzept für den Bebauungsplan des Moralt-Areals vorgestellt, das eine Mischung aus Gewerbe, Wohnungen, Kultur, Gastronomie und Gemeinbedarf umfasst, mit Berücksichtigung von Verkehrsanbindung, Schall- und Hochwasserschutz.
- Es gibt rechtliche Auseinandersetzungen um den Bebauungsplan der Inneren Buchener Straße, wo Eigentümer gegen die Beschränkung auf touristische Nutzung klagen, aber wenig Erfolgschancen haben.
- Der Stadtrat hat einen neuen Bebauungsplan für die Wandelhalle und den Herderpark verabschiedet, der eine Veranstaltungs- und Tagungsstätte mit Gastronomie vorsieht, trotz anderer Vorstellungen der Eigentümerin Jodquellen AG, die Wohnungen und Gastronomie plant.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.