Bad Tölz (bis 1899 Tölz) ist die Kreisstadt des oberbayerischen Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
19.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83646
Vorwahl
08041
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abberg, Abrain, All, Allhofen, Au, AufderHöh, Aug, Buchberg, Bürg, Eichmühle, Einbach, Ellbach, Feichten, Fiecht, Fischbach, Fischbachmühl, Fürholzen, Glaswinkl, Habichau, Hahnbauer, Haunleiten, Hechenberg, Heimkreit, Helfertsried, Hintersberg, Hoheneck, Huppenberg, Kellershof, Kiefersau, Kirchbichl, Kloiber, Kogl, Leitzing, Leitzingerau, Lochen, Mühlberg, Nodern, Oberfischbach, Oberhof, Ochsenwöhr
Gemeinde Bad Tölz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bad Tölz hat ein Konzept für den Bebauungsplan des Moralt-Areals vorgestellt, das eine Mischung aus Gewerbe, Wohnungen, Kultur, Gastronomie und Gemeinbedarf umfasst, mit Berücksichtigung von Verkehrsanbindung, Schall- und Hochwasserschutz.
- Es gibt rechtliche Auseinandersetzungen um den Bebauungsplan der Inneren Buchener Straße, wo Eigentümer gegen die Beschränkung auf touristische Nutzung klagen, aber wenig Erfolgschancen haben.
- Der Stadtrat hat einen neuen Bebauungsplan für die Wandelhalle und den Herderpark verabschiedet, der eine Veranstaltungs- und Tagungsstätte mit Gastronomie vorsieht, trotz anderer Vorstellungen der Eigentümerin Jodquellen AG, die Wohnungen und Gastronomie plant.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.