Die Kurstadt liegt an der Isar rund 50 Kilometer südlich von München und zählt rund 18.500 Einwohner
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
19.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83646
Vorwahl
08041
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abberg, Abrain, All, Allhofen, Au, AufderHöh, Aug, Buchberg, Bürg, Eichmühle, Einbach, Ellbach, Feichten, Fiecht, Fischbach, Fischbachmühl, Fürholzen, Glaswinkl, Habichau, Hahnbauer, Haunleiten, Hechenberg, Heimkreit, Helfertsried, Hintersberg, Hoheneck, Huppenberg, Kellershof, Kiefersau, Kirchbichl, Kloiber, Kogl, Leitzing, Leitzingerau, Lochen, Mühlberg, Nodern, Oberfischbach, Oberhof, Ochsenwöhr
Gemeinde Bad Tölz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bad Tölz hat ein Konzept für den Bebauungsplan des Moralt-Areals vorgestellt, das eine Mischung aus Gewerbe, Wohnungen, Kultur, Gastronomie und Gemeinbedarf umfasst, mit Berücksichtigung von Verkehrsanbindung, Schall- und Hochwasserschutz.
- Es gibt rechtliche Auseinandersetzungen um den Bebauungsplan der Inneren Buchener Straße, wo Eigentümer gegen die Beschränkung auf touristische Nutzung klagen, aber wenig Erfolgschancen haben.
- Der Stadtrat hat einen neuen Bebauungsplan für die Wandelhalle und den Herderpark verabschiedet, der eine Veranstaltungs- und Tagungsstätte mit Gastronomie vorsieht, trotz anderer Vorstellungen der Eigentümerin Jodquellen AG, die Wohnungen und Gastronomie plant.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.