Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kalkar

Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal. Eine frühere Schreibweise, gültig bis zum 9
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.953 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47546
Vorwahl
02824
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altkalkar, Bylerward, Hanselaer, Kalkar, Neulouisendorf, Altkalkar, Bylerward, Hanselaer, Neulouisendorf
Adressen:
1. Stadt Kalkar, Rathausplatz 1, 47546 Kalkar
2. Kreis Kleve, Hagsche Str. 2, 47533 Kleve
3. Bundesagentur für Arbeit, Am Schwanenhof 1, 47533 Kleve
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kalkar führt derzeit keine öffentlichen Beteiligungen für Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen oder sonstige baurechtliche Satzungen durch. Es gibt jedoch eine laufende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 039 - Graben- und Wallzone, für die eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 3 (2) BauGB stattfindet.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.