Die Stadt Kalkar liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.953 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47546
Vorwahl
02824
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altkalkar, Bylerward, Hanselaer, Kalkar, Neulouisendorf, Altkalkar, Bylerward, Hanselaer, Neulouisendorf
Adressen:
1. Stadt Kalkar, Rathausplatz 1, 47546 Kalkar
2. Kreis Kleve, Hagsche Str. 2, 47533 Kleve
3. Bundesagentur für Arbeit, Am Schwanenhof 1, 47533 Kleve
Gemeinde Kalkar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kalkar führt derzeit keine öffentlichen Beteiligungen für Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen oder sonstige baurechtliche Satzungen durch. Es gibt jedoch eine laufende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 039 - Graben- und Wallzone, für die eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 3 (2) BauGB stattfindet.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.