Die Stadt Kalkar liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.953 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47546
Vorwahl
02824
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altkalkar, Bylerward, Hanselaer, Kalkar, Neulouisendorf, Altkalkar, Bylerward, Hanselaer, Neulouisendorf
Adressen:
1. Stadt Kalkar, Rathausplatz 1, 47546 Kalkar
2. Kreis Kleve, Hagsche Str. 2, 47533 Kleve
3. Bundesagentur für Arbeit, Am Schwanenhof 1, 47533 Kleve
Gemeinde Kalkar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kalkar führt derzeit keine öffentlichen Beteiligungen für Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen oder sonstige baurechtliche Satzungen durch. Es gibt jedoch eine laufende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 039 - Graben- und Wallzone, für die eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 3 (2) BauGB stattfindet.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.