Nottuln (plattdeutsch Notteln) ist eine Gemeinde im Kreis Coesfeld in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48301
Vorwahlen
02502, 02509
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baumberg, Buxtrup, Horst, Stevern, Stockum, Uphoven, Baumberg, Buxtrup, Horst, Stevern, Stockum, Uphoven
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
2. Bürgerbüro Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
3. Ordnungsamt Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
Gemeinde Nottuln – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Nottuln entstehen neue Wohnbaugebiete. Für das Gebiet "Südlich Lerchenhain" sind etwa 185 Wohneinheiten geplant, einschließlich Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser sowie geförderter Wohnbau. Die Erschließungsarbeiten sollen im Sommer 2024 beginnen, und die Vermarktung ist für Ende 2024 geplant.
Weiterhin wird am Niederstockumer Weg ein weiteres Wohngebiet mit fünf Hektar Fläche entwickelt, wo ebenfalls Ein- und Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Der Vermarktungsstart hierfür ist in etwa zwei Jahren geplant.
Zudem wurde in Appelhülsen bereits ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser eingerichtet, das durch seine Nähe zu Münster und gute Verkehrsanbindung attraktiv ist.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.