Nottuln (plattdeutsch Notteln) ist eine Gemeinde im Kreis Coesfeld in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48301
Vorwahlen
02502, 02509
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baumberg, Buxtrup, Horst, Stevern, Stockum, Uphoven, Baumberg, Buxtrup, Horst, Stevern, Stockum, Uphoven
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
2. Bürgerbüro Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
3. Ordnungsamt Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
In Nottuln entstehen neue Wohnbaugebiete. Für das Gebiet "Südlich Lerchenhain" sind etwa 185 Wohneinheiten geplant, einschließlich Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser sowie geförderter Wohnbau. Die Erschließungsarbeiten sollen im Sommer 2024 beginnen, und die Vermarktung ist für Ende 2024 geplant.
Weiterhin wird am Niederstockumer Weg ein weiteres Wohngebiet mit fünf Hektar Fläche entwickelt, wo ebenfalls Ein- und Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Der Vermarktungsstart hierfür ist in etwa zwei Jahren geplant.
Zudem wurde in Appelhülsen bereits ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser eingerichtet, das durch seine Nähe zu Münster und gute Verkehrsanbindung attraktiv ist.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.