Birkenwerder ist eine Gemeinde im Landkreis Oberhavel im Land Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
8116 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16547
Vorwahl
03303
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Birkenwerder – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Birkenwerder sorgen zwei neue Mehrfamilienhäuser in der Havelaue für Unmut bei den Anwohnern, da sie das Ortsbild verändern könnten. Die Gemeindevertreter haben sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Es gibt Diskussionen über eine mögliche Änderung des bestehenden Bebauungsplans 37.2, der einen aufgelockerten Siedlungscharakter vorsieht.
Ein Investor plant eine drastische Erhöhung von Wohneinheiten, was zu einer Verdichtung des Wohngebiets und Belastungen für die Kommune und Infrastruktur führen könnte, einschließlich fehlender Kita- und Schulplätze sowie erhöhtem Verkehr.
Es gibt eine Petition, die den Erhalt des ursprünglichen Bebauungsplans 37.2 und gegen eine weitere Verdichtung des Wohngebiets eintritt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.