Verwaltungsmäßig gehört sie zum Regierungsbezirk Münster. Mit rund 117.000 Einwohnern (Stand 2017) ist sie die zweitkleinste kreisfreie Stadt in NRW nach Remscheid
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
117.311 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46236–46244
Vorwahlen
02041, 02045
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat am 5. November 2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 4.10/27 „Hans-Böckler-Straße / Böckenhoffstraße“ aufzustellen. Dieser Planbereich umfasst ein Gebiet östlich der Hans-Böckler-Straße und nördlich der Böckenhoffstraße und dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und den Bau eines Wohngebäudes.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.