Der Flecken Bovenden ist eine Gemeinde im Landkreis Göttingen in Südniedersachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.972 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37120
Vorwahlen
0551, 05593, 05594
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Gemeinde Bovenden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Grüne Fraktion in Bovenden kritisiert den Bebauungsplan für das interkommunale Gewerbegebiet Area 3-Ost wegen naturinvasiver Maßnahmen und der Ignorierung des laufenden Klageverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Sie fordern einen sofortigen Stopp der Bau- und Erschließungsmaßnahmen bis zur Klärung der Rechtslage durch die Gerichte. Zudem wird die Flächenversiegelung und die Zerstörung wertvoller Ackerboden in Zeiten der Klimakrise abgelehnt.
Der Bauausschuss des Flecken Bovenden hatte den Bebauungsplan bereits mit nur einer Gegenstimme empfohlen, trotz Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Nachfrage nach Gewerbegrund und der Verfügbarkeit von Alternativen im Gewerbegebiet Leinetal.
Die Grünen betonen, dass die Planungen den Klimaschutzinteressen kommender Generationen entgegenstehen und dass die Gemeinde durch das Vorgehen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken eingeht.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.