Der Flecken Bovenden ist eine Gemeinde im Landkreis Göttingen in Südniedersachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.972 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37120
Vorwahlen
0551, 05593, 05594
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Gemeinde Bovenden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Grüne Fraktion in Bovenden kritisiert den Bebauungsplan für das interkommunale Gewerbegebiet Area 3-Ost wegen naturinvasiver Maßnahmen und der Ignorierung des laufenden Klageverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Sie fordern einen sofortigen Stopp der Bau- und Erschließungsmaßnahmen bis zur Klärung der Rechtslage durch die Gerichte. Zudem wird die Flächenversiegelung und die Zerstörung wertvoller Ackerboden in Zeiten der Klimakrise abgelehnt.
Der Bauausschuss des Flecken Bovenden hatte den Bebauungsplan bereits mit nur einer Gegenstimme empfohlen, trotz Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Nachfrage nach Gewerbegrund und der Verfügbarkeit von Alternativen im Gewerbegebiet Leinetal.
Die Grünen betonen, dass die Planungen den Klimaschutzinteressen kommender Generationen entgegenstehen und dass die Gemeinde durch das Vorgehen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken eingeht.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.