Der Flecken Bovenden ist eine Gemeinde im Landkreis Göttingen in Südniedersachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.972 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37120
Vorwahlen
0551, 05593, 05594
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Gemeinde Bovenden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Grüne Fraktion in Bovenden kritisiert den Bebauungsplan für das interkommunale Gewerbegebiet Area 3-Ost wegen naturinvasiver Maßnahmen und der Ignorierung des laufenden Klageverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Sie fordern einen sofortigen Stopp der Bau- und Erschließungsmaßnahmen bis zur Klärung der Rechtslage durch die Gerichte. Zudem wird die Flächenversiegelung und die Zerstörung wertvoller Ackerboden in Zeiten der Klimakrise abgelehnt.
Der Bauausschuss des Flecken Bovenden hatte den Bebauungsplan bereits mit nur einer Gegenstimme empfohlen, trotz Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Nachfrage nach Gewerbegrund und der Verfügbarkeit von Alternativen im Gewerbegebiet Leinetal.
Die Grünen betonen, dass die Planungen den Klimaschutzinteressen kommender Generationen entgegenstehen und dass die Gemeinde durch das Vorgehen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken eingeht.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.