Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20. Mit 798 ha Gesamtrebfläche ist sie die größte württembergische Weinbaugemeinde
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.219 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74336
Vorwahl
07135
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burgermhle, StJohannis-Mhle, Burgermühle, StJohannis-Mühle
Gemeinde Brackenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Brackenheim hat sich mit mehreren Bebauungsplanverfahren beschäftigt. Ein wichtiger Punkt ist die Erweiterung des bestehenden Biohofs mit Direktvermarktung, der eine Erweiterung der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude und zusätzliche Nutzungen wie Maschinenhalle, Kühlhäuser und Sozialräume umfasst. Diese Erweiterung verlässt die landwirtschaftliche Privilegierung und nimmt einen gewerblichen Charakter an, soll aber weiterhin Wohnungen für Betriebsinhaber und Personal ermöglichen.
Zudem gibt es Pläne für neue Wohngebiete, insbesondere das Bebauungsplanverfahren „Am Schulzentrum III“, das aufgrund des Stadtentwicklungsplans 2030 und der Zielsetzung eines moderaten Wachstums der Einwohnerzahl vorangetrieben wird. Die Stadt strebt eine Einwohnerzahl von etwa 17.000 bis 2035 an und plant entsprechende Wohnraumstrategien.
Darüber hinaus hat die Stadt Bönnigheim, eine Nachbargemeinde, keine Bedenken gegen das Bebauungsplanverfahren „Austraße 10“ in Brackenheim geäußert.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung